Leistungen Human Pflege Bad Berneck

Definition Pflege: Pflege ist soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen.




Individuelle Beratung


umfasst u.a.

  • Antragstellung / Leistungsvoraussetzung
  • Vorbereitung auf den MDK Besuch
  • Höherstufungsantrag
Grundpflege - Behandlungspflege


umfasst u.a.

  • Körperpflege
    (z.B. Duschen, Baden, Waschen) im Bett, am Waschbecken




Hauswirtschaftliche Versorgung


umfasst u.a.

  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Abfallentsorgung
Sterbebegleitung


Im Vordergrund der pflegerischen und medizinischen Betreuung Sterbender steht das Recht auf einen friedvollen, schmerzfreien und würdevollen Tod.




Leistungen

Grundpflege - Behandlungspflege


Grundpflege umfasst u.a.

  • Körperpflege (z.B. Duschen, Baden, Waschen ) im Bett, am Waschbecken etc.
  • Mund- und Zahnpflege - Rasur - Nasen - Augen - Ohren - Fußpflege
  • Lagerung – Mobilisation
  • Ernährung – Ausscheidungen
  • Essen auf Rädern
  • Versorgung von MRSA-Patienten


Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung umfasst u.a.

  • Wundmanagement - Wundversorgung
  • Injektionen – Medikamentenabgabe
  • Kompressionsstrümpfe - Kompressionsverbände moderne Kompressionstherapie
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Diabetikern nach neuesten medinzischen Erkenntnissen
  • Legen von s.c. Infusionen, an- und abhängen von Infusionen und über Port-a-cath
  • Katheterisierung
  • Versorgung bei PEG

Hauswirtschaftliche Versorgung


Kleine Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Abfallentsorgung
  • Wohnungsauflösung und Entrümpelungn


Große Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst u.a.

  • Reinigung des Fußbodens, der Möbel etc.

Serviceleistung & Alltagshilfen


Serviceleistung umfasst u.a.

  • Rezept – und Medikamentenbesorgung
  • Antragstellung und Antragsbearbeitung
  • Hunde ausführen und versorgen
  • Einkäufe
  • Behördengänge
  • Ärzte-Fahrten
  • Versorgung nach Unfällen und Abrechnung mit Ihrer privaten Unfallversicherung


Vermittlung von Alltagshilfen umfasst u.a.

  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
  • Fußpflege, Friseur etc.
  • Hausmeister-Service, Gartenarbeiten
  • Essen auf Rädern
  • Vermittlung von Hausnotruf

Individuelle Beratung


Individuelle Beratung umfasst u.a.

  • Antragstellung / Leistungsvoraussetzung
  • Vorbereitung auf den MDK Besuch
  • Höherstufungsantrag
  • Informationen bzgl. Leistungsarten (Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombinationsleistung, Kurzzeitpflege)
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  • Ruhen der Leistungsansprüche ect.

Pflegeberatung

Unsere Pflegeberatung bietet Ihnen kostenfrei eine individuelle und neutrale Beratung, Unterstützung und Begleitung bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in Ihrem häuslichen Umfeld.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (Umbaumaßnahmen)

Zur Sicherstellung der Pflege bezuschusst die Pflegekasse der AOK Bayern Umbaumaßnahmen im häuslichen Wohnumfeld (wie Türverbreiterungen, Abbau von Türschwellen).

Die Höhe des Zuschusses wird unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme ermittelt. Der Zuschuss kann bis zu 4.000,00 EUR für die gesamte Maßnahme betragen.

Werden in einer Wohnung, in der mehrere Pflegebedürftige wohnen, bauliche Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung durchgeführt, die mehreren Pflegebedürftigen dienen (z. B. Türverbreiterungen für zwei Rollstuhlfahrer), beträgt der Zuschuss je Person max. 4.000,00 EUR. Insgesamt ist der Zuschuss auf 16.000,00 EUR begrenzt.

Pflegeeinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI


Pflegeeinsatz/Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI

  • Beratung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen
  • Hilfestellung
  • Kurzmitteilung an die zuständige Pflegekasse

Verhinderungspflege §39 SGB XI


Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (z.B. bei Erkrankung, Urlaub) umfasst u.a.

  • Information über Voraussetzungen
  • Antragstellung
  • Durchführung der Verhinderungspflege



Verhinderungspflege (Ersatzpflege)

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt hat.

Im Kalenderjahr stehen dafür 1.612,00 EUR für längstens sechs Wochen zur Verfügung. Zusätzlich kann je Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 806,00 EUR aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übertragen werden.

Im Kalenderjahr stehen somit insgesamt bis zu 2.418,00 EUR für längstens sechs Wochen zur Verfügung. Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine nicht erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegekraft die Verhinderungspflege übernimmt.

Sterbebegeleitung

Sterbebegleitung durch fachlich geschultes Personal und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Arzt. Im Vordergrund der pflegerischen und medizinischen Betreuung Sterbender steht das Recht auf einen friedvollen, schmerzfreien und würdevollen Tod.

Die Lebensumstände des Sterbenden werden so gestaltet, daß sie möglichst angenehm sind. Dabei bestimmt der Sterbende, was "Annehmlichkeit" für Sie/Ihn bedeutet.

Professionelle Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos - Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein Unsere Angebote für Sie.


Beratung

  • Schulung von pflegenden Angehörigen
  • zur Pflegeversicherung
  • zur Pflegeeinstufung
  • zu Pflegehilfsmitteln
  • zur Verhinderungs-Kurzzeitpflege
  • zum Wohnumfeld
  • zur Krankenhausentlassung
  • zur Entlastung pflegender Angehöriger


Wir wollen:

  • Ihr Selbstbewusstsein stärken und Ihnen Sicherheit vermitteln
  • Probleme bewusst machen
  • Strategien vermitteln
  • Entlastungsangebote schaffen
  • Ihre pflegerische Kompetenz verbessern



Pflegekurse

Nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (wie Angehörigen, Nachbarn, Bekannten) bieten wir kostenlose Pflegekurse an. Über Termine und Veranstaltungsorte informieren wir gerne.

Betreuung


Seniorennachmittage

  • Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr in den Verwaltungsräumen Bahnhofstr. 104, Bad Berneck


Hol- und Bringdienst

  • auf Wunsch


Senioren- und Behindertenbetreuung

  • bei Ihnen zu Hause



Zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von bis zu 104,00 EUR (Grundbetrag) und bis zu 208,00 EUR (erhöhter Betrag) je Kalendermonat. Dies gilt für altersverwirrte Personen (Demenzkranke), aber auch für geistig Behinderte und psychisch Kranke.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung kein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von bis zu 104,00 EUR je Kalendermonat.

Der Betrag von 104,00 EUR bzw. 208,00 EUR ist zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen.

Pflegesachleistungen, Pflegegeld & kombinierte Leistungen

Mit den "Sachleistungen" werden nicht etwa "Sachen", sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert. Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für's Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung.

Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der "Überschuss" anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet.

Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen:
• müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen
• können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.

Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe)

Pflegebedürftige erhalten Grundpflege (beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen:

Stufe U I
ohne EdA
Stufe I
ohne EdA
Stufe II
ohne EdA
Stufe III
ohne EdA
Stufe III
Härtefall ohne EdA
kein Anspruch 468,00 EUR 1144,00 EUR 1612,00 EUR 1995,00 EUR
Stufe U I
mit EdA
Stufe I
mit EdA
Stufe II
mit EdA
Stufe III
mit EdA
Stufe III
Härtefall mit EdA
231,00 EUR 689,00 EUR 1298,00 EUR 1612,00 EUR 1995,00 EUR

Pflegegeld für eine selbst beschaffte Pflegehilfe

Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (wie Angehörige, Nachbarn, Bekannte) übernommen, bezahlt die AOK-Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:

Stufe U I
ohne EdA
Stufe I
ohne EdA
Stufe II
ohne EdA
Stufe III
ohne EdA
Stufe III
Härtefall ohne EdA
kein Anspruch 244,00 EUR 458,00 EUR 728,00 EUR 728,00 EUR
Stufe U I
mit EdA
Stufe I
mit EdA
Stufe II
mit EdA
Stufe III
mit EdA
Stufe III
Härtefall mit EdA
123,00 EUR 316,00 EUR 545,00 EUR 728,00 EUR 728,00 EUR

Kombinierte Leistungen

Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson zur Verfügung steht.

Ein Beispiel hierzu:

Stufe I ohne EdA. In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 280,80 EUR (entspricht 60 Prozent des monatlichen Höchstbetrags aus 468,00 EUR) in Anspruch genommen. Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 97,60 EUR (entspricht 40 Prozent aus 244,00 EUR) gezahlt werden.

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