Pflegestufe U I

Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe.




Pflegebedürftigkeit unterhalb Stufe 1 (Stufe U I)

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

Anmerkung:
Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn zugleich eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (EdA) vorliegt.

Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand für die Grundpflege mindestens 1 Minute betragen.

Die Einstufung hängt von Umfang und Dauer des Hilfebedarfs ab. Wer ausschließlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, ist nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf eines kranken oder behinderten Kindes gegenüber einem gleichaltrigen und gesunden Kind maßgebend.

Quelle:
AOK Infoblatt, Ihre Pflegekasse bei der AOK Bayern informiert, Rechtsstand: 01.01.2016

Human Pflege - Bad Berneck - Pflegestufen