Pflegestufen
Pflegestufen
Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe.
Pflegestufen
Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe. Das reicht von einmal wöchentlich baden bis zu sechs mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung.
Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen.
Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.
"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich. Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde.
Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.
Demenzkranke
Die Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ werden verbessert – allerdings nur für die, die ambulant versorgt werden. In der vollstationären Pflege bleiben die Pflegesätze unverändert.
Weiterführende Informationen finden Sie nachfolgend:
Mit den "Sachleistungen" werden nicht etwa "Sachen", sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert. Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für's Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung.
Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der "Überschuss" anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen:
• müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen
• können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.
Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe)
Pflegebedürftige erhalten Grundpflege (beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen:
Stufe U I ohne EdA |
Stufe I ohne EdA |
Stufe II ohne EdA |
Stufe III ohne EdA |
Stufe III Härtefall ohne EdA |
---|---|---|---|---|
kein Anspruch | 468,00 EUR | 1144,00 EUR | 1612,00 EUR | 1995,00 EUR |
Stufe U I mit EdA |
Stufe I mit EdA |
Stufe II mit EdA |
Stufe III mit EdA |
Stufe III Härtefall mit EdA |
231,00 EUR | 689,00 EUR | 1298,00 EUR | 1612,00 EUR | 1995,00 EUR |
Pflegegeld für eine selbst beschaffte Pflegehilfe
Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (wie Angehörige, Nachbarn, Bekannte) übernommen, bezahlt die AOK-Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:
Stufe U I ohne EdA |
Stufe I ohne EdA |
Stufe II ohne EdA |
Stufe III ohne EdA |
Stufe III Härtefall ohne EdA |
---|---|---|---|---|
kein Anspruch | 244,00 EUR | 458,00 EUR | 728,00 EUR | 728,00 EUR |
Stufe U I mit EdA |
Stufe I mit EdA |
Stufe II mit EdA |
Stufe III mit EdA |
Stufe III Härtefall mit EdA |
123,00 EUR | 316,00 EUR | 545,00 EUR | 728,00 EUR | 728,00 EUR |
Kombinierte Leistungen
Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen,
zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine nicht erwerbsmäßig
tätige Pflegeperson zur Verfügung steht.
Ein Beispiel hierzu:
Stufe I ohne EdA. In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 280,80 EUR (entspricht 60 Prozent des monatlichen Höchstbetrags aus 468,00 EUR) in Anspruch genommen. Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 97,60 EUR (entspricht 40 Prozent aus 244,00 EUR) gezahlt werden.