Pflegestufe I – erheblich pflegebedürftig

Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe.




Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten entfallen.

Die Einstufung hängt von Umfang und Dauer des Hilfebedarfs ab. Wer ausschließlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, ist nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf eines kranken oder behinderten Kindes gegenüber einem gleichaltrigen und gesunden Kind maßgebend.

Quelle:
AOK Infoblatt, Ihre Pflegekasse bei der AOK Bayern informiert, Rechtsstand: 01.01.2016

Human Pflege - Bad Berneck - Pflegestufen