Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftig

Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe.




Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens fünf Stunden betragen. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Die Einstufung hängt von Umfang und Dauer des Hilfebedarfs ab. Wer ausschließlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, ist nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf eines kranken oder behinderten Kindes gegenüber einem gleichaltrigen und gesunden Kind maßgebend.

Quelle:
AOK Infoblatt, Ihre Pflegekasse bei der AOK Bayern informiert, Rechtsstand: 01.01.2016

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